
Dass Frauke Petry (AfD) ein Problem mit der aktuellen Asylgesetzgebung hat, ist bekannt. Dass man mit dieser Gesetzgebung auf sehr unterschiedliche Weise unzufrieden sein kann, auch. Die einen kritisieren, vom eigentlichen Recht auf Asyl, wie es die Genfer Flüchtlingskonventionen vorgeben, sei nicht mehr viel übrig. Nachdem über die Jahre mehr und mehr Einschränkungen das Gesetz ausgehöhlt haben, könne von einem solchen Recht keine Rede mehr sein. Die anderen, und da ist die AfD besonders laut, finden das aktuelle Gesetz viel zu schwach. Oder besser: unnötig. Denn wenn es kein Recht auf Asyl gäbe, bräuchte es auch keine Asylgesetzgebung. Man kann es aber auch anders drehen und wie Frauke Petry fordern, das „Recht auf Asyl“ in ein „Gnadenrecht des Staates“ umzuwandeln. Zu dieser Aussage ließ sie sich bei einem Gespräch mit Katrin Göring-Eckardt (Grüne) in der Zeit hinreißen. weiterlesen