Entwürdigende Kartoffeln und Fotzen der Meinungsfreiheit

Die Älteren werden sich vielleicht noch erinnern: Anfang des Jahres meldete eine Gruppe namens GEPIDA, also „Genervte Einwohner protestieren gegen Intoleranz Dresdner Außenseiter“, fast wie jeden Montag eine Gegendemo gegen PEGIDA an. Für den Abend des 25. Januars hatte sich die Versammlungsbehörde aber etwas Spezielles ausgedacht und schickte einen 14-seitigen (!) Auflagenbescheid. In diesem wurden Demonstrationen und Versammlungen von 2014 erwähnt, um die Gefahr zu begründen – also die linksextreme –, die von GEPIDA ausgeht. Aber vor allem bezog sich die Behörde auf einen Tweet des sicher höchst „offiziellen“ Twitter-Accounts „antifa_dd“, in dem die Teilnehmer von PEGIDA als „Kartoffeln“ bezeichnet wurden. Und das geht nun wirklich nicht, denn das „kann als Hinweis verstanden werden gegen als ‚Kartoffeln‘ entwürdigte Gegner vorzugehen“, so die Begründung.

GEPIDA-Kartoffeln-Auflagenbescheid

„Kartoffeln“ als Bezeichung entwürdigen also den politischen Gegner. Da muss man was machen! Gerade als Versammlungsbehörde. Damals war’s. Anders heute. Also am Montag, den 3. Oktober, in Dresden. Zum Tag der deutschen Einheit. Da wunderten sich so einige und beileibe nicht nur Demonstrierende, dass es einen gefühlten Unterschied in der Behandlung linker Protestierender und eben rechter Protestierender gegeben hatte. Also wurde nachgefragt, z. B. von Radio Dresden.

 

Es wurden also schwarze Menschen mit Affenlauten und „Abschieben!“-Rufen bebrüllt und Angela Merkel mit „Fotze!“ beleidigt. Der Versammlungsbehörde ist das recht egal:

Detail-VersammlungsbehördeDD-03.10.

Antwort: „Über die Strafbarkeit von Wortäußerungen haben die Strafverfolgungsbehörden zu befinden, soweit diese Äußerungen einer konkreten Person zuzuordnen sind.“ Heißt einerseits: Solange Wortäußerungen nicht strafbar sind, was die Versammlungsbehörde nicht entscheiden kann, sind sie dieser egal. Und andererseits: Selbst wenn, müssten diese erst einmal einer konkreten (einzelnen?) Person zuzuordnen sein.

Und das wiederum bedeutet für Sachsen im Jahr 2016: PEGIDA-Teilnehmer, Rassisten und Nazis als Kartoffeln zu bezeichnen, mittels eines elektronischen Mediums, anonym gesendet und auf eine anonyme Gruppe bezogen ist

entwürdigend.

Affenlaute an schwarze Menschen zu richten und Angela Merkel als Fotze zu beschreien aber ist

keines Kommentars wert.

Mit sprachlosem Gruß

  1. Es passt doch so ins Bild. Für die Polizei sind ja Rufe „Volksverräter“ (Nazi-Jargon vom Feinsten) auch zulässig denn es war „Volksvertreter“ zu hören oder wenn nicht zu hören auf alle Fälle so gemeint. Also nach der abstrusen Logik eines Polizisten mit Sachsen-Wappen am Ärmel. Man müsste mal die Probe bei uns hier in Bayern machen, ich bin sicher die hören was sich dann doch wie Volksverräter anhört. Und dann handeln die auch und zwar extrem schnell. Aber ich wunder mich nicht. Gerade die Strafverfolgungsbehörden haben im NSU-Skandal so richtig gezeigt welche Gesinnung in Deutschland eher unbedenklich ist. Klar, war ja nur sofort das es bei den Kriminellen sich um Türken handeln muss, „Döner-Morde“. Hach wäre das schön für diese rechtsgewandten Low-P
    erformer wenn es denn gestimmt hätte. Ich sage es mal als Jemand der es aus der Ferne betrachtet: Ich schüttle nur noch den Kopf. Sachsen hat ein ganz gewaltiges Naziproblem. Allein die Anzahl der fremdenfeindlichen Straftaten sind im relativen Vergleich zu NRW um den Faktor 3,6 höher. Ein Ausländer hat also in DD oder L oder BZ ein 3,6-faches höheres Risiko Opfer einer fremdenfeindlichen Tat zu werden als in NRW. Und in NRW leben deutlich mehr Migranten als in Sachsen . Aber seit den Tagen von König Kurt wird das in Sachsen von der Politik klein geredet. Wundert es dann dass die Auswüchse jetzt so sind?

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