Raubkopie

Der_Raub_der_Sabinerinnen
Vermutlich strafbar: Raub der Sabinerinnen

Im Strafgesetzbuch (StGB) steht unter § 249 zu Raub:

„(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“

Das Kopieren und Hochladen eines Films muss also ein gewalttätiger Akt sein, bei dem Blut fließt und der Eigentümer Todesängste auszustehen hat. Sind Raubkopierer vielleicht einfach nur Diebstahlkopierer?

(Schön dazu: die britische Variante der Kriminalisierung bei der Sitcom IT-Crowd auf deutsch bzw. im Original. Auch im Englischen wird hier mit piracy ein brutaler Vorgang mit körperlicher Gewalt assoziiert.)