Wer nicht zählen kann, muss hetzen. „Zuwanderer“ in der Sächsischen Kriminalstatistik

Gastbeitrag von Tobias Wilke

PKS 2017 falschDem Landeskriminalamt Sachsen ist es offenbar eine „Herzensangelegenheit“, eine sogenannte „Tatverdächtigenbelastungszahl“ für die Gruppe der Zuwanderer zu benennen, also den Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer an den Zuwanderern in Sachsen insgesamt. Trotz ausdrücklicher Warnung des Bundeskriminalamt (BKA), dass diese Berechnung hochkomplex ist und etliche Fallstricke birgt. Deren Kollegen aus Sachsen haben es dennoch versucht und entsprechende Zahlen veröffentlicht – mit gravierenden Fehlern, die Populisten in die Hände spielen.

Eine kleine Denksportaufgabe

Im Zuständigkeitsbereich der (fiktiven) sächsischen Polizeidirektion Adam-Ries-Stadt lebten im Jahr 2017 genau 10 Ausländer: zwei Tunesier und ein unverheiratetes marokkanische Paar im laufenden Asylverfahren, eine Bergbaustudentin aus Shanghai, bulgarische Zwillingsschwestern, ein rumänischer Taxifahrer, ein subsidiär Geschützter aus Aleppo sowie ein Albaner, der bereits in den 90ern illegal eingereist war. Im Juli fahren die Marokkanerin und der Albaner im gleichen Bus, beide werden jedoch in der Tarifzone B mit Fahrkarten für die Tarifzone A kontrolliert. Die herbeigerufene Polizei nimmt die Personalien auf. Die Chinesin vergisst zu Semesterbeginn im Oktober, ihr Studentenvisum zu verlängern. Ende November erkrankt der Marokkaner schwer, kurz vor Weihnachten erhalten er und seine Lebensgefährtin sowie die beiden Tunesier Ablehnungsbescheide des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Preisfrage: Wie viel Prozent der Zuwanderer im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Adam-Ries-Stadt tauchen nach dem „Lösungsweg“ des Landeskriminalamt (LKA) Sachen in dessen Kriminalstatistik 2017 als Tatverdächtige auf?

Vergessen Sie Algebra!

Rätselfreunde mögen sich brüskiert fühlen, die „Lösung“ unmittelbar unter der Aufgabe zu finden, aber das Ergebnis dürften die meisten ohnehin als Beleidigung ihres hoffentlich scharfen Verstandes betrachten: Bei obigem Beispiel wären tatsächlich 100 Prozent der Zuwanderer Tatverdächtige, hätte der Syrer vor Abschluss des Kalenderjahres noch den Wohnort gewechselt sogar 200 Prozent. Das LKA Sachsen wollte diesen Rechenweg, der zu derart absurden Ergebnissen führen muss (!), das BKA definitiv nicht. Aus guten Gründen.

Statusfrage Tatverdacht

Die Kriminalstatistik definiert die Kategorie „Tatverdächtige Zuwanderer“ als Untergruppe der „Nichtdeutschen Tatverdächtigen“. Zu den Nichtdeutschen gehören alle sich legal im Land „aufhältige“ (offizielles Polizeibeamtendeutsch) Ausländer. Zu den „Zuwanderern“ jedoch zählen neben den ebenfalls ordnungsgemäß registrierten Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen laut Bundeskriminalamt und Sächsischem Innenministerium auch diejenigen, die sich „ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten“ – zumindest bei den Tatverdächtigen werden diese mitgezählt, nicht aber bei der Gesamtzahl der Zuwanderer.

Das Problem: Während die Polizei den fehlenden Aufenthaltstitel bei einem identifizierten Tatverdächtigen problemlos feststellen kann, ist das bei der Gesamtheit der Zuwanderer deutlich komplizierter. Illegal hier „aufhältige“ Ausländer, die keine Geflüchteten sind und sich nichts zuschulden kommen lassen oder aber Straftaten begehen, ohne von der Polizei gefasst zu werden, melden ihren unerlaubten Aufenthalt wohl kaum dem Ausländerzentralregister. Dieser Personenkreis, zu dem beispielsweise der Albaner aus der Denksportaufgabe gehören würde, führt also zwangsläufig zu Problemen bei der Darstellung einer „Tatverdächtigenbelastungszahl Zuwanderer“. Es gibt allerdings noch eine weitere Gruppe, die gerade 2017 für die Gesamtzahl der Zuwanderer äußerst relevant war – und doch vom LKA Sachsen ignoriert wurde.

Steilvorlage für Populisten

Schon bei der Aufbereitung der Zahlen hätte das LKA Sachsen eigentlich stutzig werden müssen, doch selbst bei der Präsentation der „Sächsischen Kriminalstatistik 2017“ in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem zuständigen Innenminister Roland Wöller (CDU) nahmen auch die Vertreter der wohl überwiegend regionalen Medien die großflächig projizierten Grafiken offenbar für bare Münze. Die Zahl tatverdächtiger Zuwanderer sank demnach marginal von 9.497 im Vorjahr auf 9. 493. Gleichzeitig aber soll die Gesamtzahl der Zuwanderer im Freistaat im selben Zeitraum drastisch zurückgegangen sein: von 63.425 auf 52.918.

Ein derart deutlicher Rückgang des Zuwandererbestands? Egal. Regionale Medien und die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags reagieren geradezu reflexartig: „Ausländerkriminalität […] weiter auf gleichem Niveau, obwohl weniger Zuwanderer kommen!“ postet beispielsweise die CDU-Fraktion auf ihrer Facebook-Seite und zitiert deren innenpolitischen Sprecher Christian Hartmann: „Wieder ist für einen großen Teil der Straftaten eine sehr kleine Gruppe von Ausländern verantwortlich. Wer unsere Gastfreundschaft missbraucht, darf nicht auf Nachsicht hoffen. Im Zweifel gilt für den Einzelfall: Abschiebung vor Strafverfolgung!“

Wo bitte sind die Zuwanderer?

Abgesehen davon, dass die sächsische CDU offenbar Tatverdächtige (und nur diese kann eine polizeiliche Kriminalstatistik in einem Rechtsstaat darstellen) abschieben möchte, bevor ein Gericht überhaupt deren mögliche Schuld tatsächlich per Urteil festgestellt hat und jene „Gastfreundschaft“ in Sachsen gern auch mit Sprengstoffanschlägen auf Flüchtlingswohnungen ausgedrückt wird, ist diese Aussage auch sonst vollkommen unlogisch. Wenn 2017 weniger Zuwanderer kamen als im Vorjahr, heißt das noch lange nicht, dass insgesamt weniger vorhanden wären. Personenbestandsdaten sind schließlich kumulativ, die zuvor Zugewanderten lösen sich nicht in Luft auf – normalerweise.

Beim LKA Sachsen jedoch scheint nichts unmöglich, und ausgerechnet die CDU-Fraktion, die immer wieder auf sächsische Erfolge bei Bildungsvergleichstests in den naturwissenschaftlichen Fächern verweist, wirft Unterstufenmathematik offenbar bereitwillig über den Haufen, sobald es um Geflüchtete geht.

Die „unsichtbare“ Masse

Die Zahl der Asyl-Erstanträge in Sachsen überstieg 2017 trotz sinkender Zugangszahlen im Vergleich zum Vorjahr deutlich die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen. Wegen der bundesweiten Wohnsitzauflage, die im September 2016 in Kraft getreten ist, dürfte sich die Abwanderung anerkannter Flüchtlinge in andere Bundesländer in Grenzen halten. Die Gesamtzahl der Zuwanderer in Sachsen hätte somit leicht steigen müssen, statt angeblich deutlich zu fallen.

In der Personenstandsabfrage beim Ausländerzentralregister zum Jahresende verzichtet das LKA Sachsen jedoch für die Kategorie „Zuwanderer: gesamt“ wegen der „unzählbaren Unverdächtigen“ wie dem Albaner aus der Denksportaufgabe gleich auf alle Zuwanderer, die am Stichtag 31. Dezember 2017 keinen gültigen Aufenthaltstitel hatten.

Des Rätsels sächsische Lösung

Zu den „Zuwanderern ohne Aufenthaltsrecht“ gehören auch diejenigen, deren Asylantrag ohne aufschiebende Duldung abgelehnt wurde: Bundesweit erreichte die Zahl der durch das BAMF erteilten Negativbescheide vergangenes Jahr ein neues Rekordniveau von 232.207 Fällen, 2016 waren es noch 173.846. Da Asylbewerber ursprünglich nach dem Königsteiner Schlüssel gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt worden waren, sollte man wohl davon ausgehen, dass auch eine nicht unerhebliche fünfstellige Zahl abgelehnter Flüchtlinge in Sachsen registriert ist und durchaus bekannt sein müsste – immerhin weiß die Polizei zumeist sehr genau, unter welcher Adresse sie bei einer geplanten Abschiebung zuerst in Mannschaftsstärke auf der Matte stehen soll.

Wie das Sächsische Innenministerium auf mehrfache Nachfrage erklärt, waren genau diese „abgelehnten Asylbewerber“ für die Kriminalstatistik 2016 auch noch beim Ausländerzentralregister abgefragt worden, für die aktuelle Veröffentlichung allerdings nicht mehr. Mit ihrer somit fehlerhaften Darstellung einer „anhaltend hohen Anzahl Tatverdächtiger unter deutlich weniger Zuwanderern“ konfrontiert, hält sich nach mehr als einwöchiger (!) interner Fehlersuche das Bedauern im Sächsischen Innenministerium offenbar in Grenzen: „Auf die unterschiedlichen Recherchebedingungen wäre hinzuweisen gewesen“, heißt es lapidar in einer schriftlichen Stellungnahme.