WdbB: Rasse

rasseDie »sozialräumliche Häufung menschlicher Erbmerkmale im Sinn einer Formengruppe« (Wörterbuch der Ethnologie) lässt sich nicht leugnen: Wer in Nigeria geboren wurde, sieht aller Wahrscheinlichkeit nach anderen Nigerianern ähnlicher als beispielsweise einem Iraner. Fast alles, was über diesen banalen Befund hinausgeht, ist problematisch. Sowohl in Nigeria als auch im Iran, um kurz beim Beispiel zu bleiben, gibt es keine Übereinstimmung von Staatsbürgerschaft einerseits und Ethnizität, Sprache und Kultur an- dererseits. Auf genetischer Ebene finden sich innerhalb der Bevölkerung eines Gebiets mehr Unterschiede untereinander als zum Rest der Menschheit. Dies gilt nicht nur in interkontinentalen Transiträumen wie dem Iran, sondern auch bei den durch ihre Insellage und strenge Einwanderungsgesetze stärker isolierten Japanern.

Dass Merkmale über die äußere Erscheinung hinaus erblich seien, war bereits im 19. Jahrhundert in den Wissenschaften hochumstritten und gilt seit Mitte des 20. Jahrhunderts als widerlegt. Auf die Einsicht hin, dass Merkmale wie Hautton oder Augenform in keinen Zusammenhang mit Temperament, Intelligenz, Sozialverhalten oder kultureller Praxis zu bringen sind, wurde 1965 das »Internationale Übereinkommen zur  Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung« geschlossen.

Dennoch kursieren die einfachen Erklärungsmuster eines Gestalt- oder Milieudeterminismus weiter in schrillsten Tönen. Halbwahrheiten und Kurzschlüsse bilden das größte Problem: Als Gloria von Thurn und Taxis zur HIV-Verbreitung in Afrika 2001 nichts Besseres einfiel als »der Schwarze schnackselt gerne«, nahm sie Björn Höcke (AfD) vorweg, der das Feindbild vom sexuell bedrohlichen s Afrikaner in seiner Rede von verschiedenen »Reproduktionsstrategien« zwischen Europäern und Afrikanern anführte. Das klingt für weniger Informierte nach Fakten und der Kurzschluss aus Augenschein und Stereotyp ist perfekt.

Hinzu kommt, dass nicht nur für die wegen Volksverhetzung verurteilte Dügida-Chefin Melanie Dittmer das Blut die Menschen unterscheidet. Mit A, B oder Rhesusfaktor negativ hat das nichts zu tun: Es beschreibt ein weltweit verbreitetes Prinzip, dass sich aus der Abstammung, also qua Geburt, gewisse Rechte wie Erb- und Besitzrechte ableiten, Statusprivilegien (»blaues Blut«) und Gruppenzugehörigkeit. Dieses »Recht des Blutes« (ius sanguinis) wurde in Deutschland erst mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 relativiert. Es ist wenig verwunderlich, dass traditionelle Vorstellungen über eine erbliche Gruppenzugehörigkeit nach wie vor in Ausschlussprinzipien nach dem Herkunftsprinzip ihr Echo finden. Wissenschaftliche Belege für eine Unterscheidbarkeit von Menschen anhand ihres Blutes oder ihrer Gene, die über das individuelle Aussehen hinausgehen, oder gar Beweise für einen Determinismus aufgrund der Abstammung wird man trotzdem vergeblich suchen.

[rs]

  1. Die äußerst rechte Aktivistin Dittmer erzielt neulich in Leipzig vor dem Obersten Verwaltungsgericht einen 100%-Erfolg mit ihrer Klage, die in den alten Bundesländern von zwei Istanzen schon abgelehnt worden waren. Das Neue Deutschland berichtete auf einer halben Seit ausführlich (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1063784.licht-an-fuer-duegida.html). Ihr müßtet diese Dinge aktualisierend in Eure Texte einarbeiten. Das verlangt die Vollständigkeit. Schließlich will man wissen, wer das ist.
    Der Kampf gegen Rassismus wird h i e r völlig konterkariert:
    https://www.youtube.com/watch?v=M_l–uc7dio
    Da liegt ein neuer Schwerpunkt, denn was soll da ein Einzelner noch machen?

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